Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt energetische Sanierungen und den Wechsel zu erneuerbaren Heizsystemen. Im Jahr 2025 wurden CHF 516,4 Millionen ausbezahlt, seit dem Programmstart 2010 insgesamt über CHF 4,65 Milliarden.
Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ist vor allem wichtig: Förderangebot, Beiträge und Bedingungen unterscheiden sich je nach Kanton. Klären Sie deshalb die Förderung, bevor Sie Aufträge und Baustart verbindlich planen. Das Fördergesuch muss grundsätzlich vor Baubeginn eingereicht werden.
Wer trägt das Gebäudeprogramm und woher kommt das Geld?
Der Bund beteiligt sich mit Mitteln aus der CO2-Abgabe. Die Kantone setzen eigene Mittel ein, gestalten ihre Förderangebote und bearbeiten die Gesuche. Der gemeinsame Rahmen bedeutet deshalb nicht, dass überall dieselben Beiträge gelten.
Seit 2025 ergänzt das befristete Impulsprogramm die bestehende Förderung, insbesondere für bestimmte Heizungsersatzprojekte und umfassende Verbesserungen der Gebäudehülle. Für Ihr Gesuch bleibt die kantonale Bearbeitungsstelle die erste Adresse.
Was wird gefördert?
Je nach Kanton werden einzelne Bauteile, die Haustechnik oder eine umfassende Sanierung unterstützt.
Dämmung der Gebäudehülle
Nicht jede Dämmmassnahme wird automatisch gefördert. Anforderungen an U-Wert, Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand, Baujahr und Mindestbeitrag gehören zur Prüfung. Ein U-Wert beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil durchlässt: Je tiefer er ist, desto besser ist seine Dämmwirkung.
Ersatz der Heizung
Bei einer Wärmepumpe zählen unter anderem die bisherige Heizung, die gewählte Wärmequelle, die Leistung und die Qualitätsnachweise. Die Übersicht der Fördergelder für Wärmepumpen zeigt den Einstieg in die kantonalen Angebote.
Gesamtsanierung statt Einzelmassnahme
Wenn mehrere Bauteile anstehen, lohnt sich ein Sanierungskonzept. Es hilft, Arbeiten sinnvoll zu bündeln und die passende Fördervariante zu wählen. Ob Einzelmassnahmen oder eine Gesamtsanierung finanziell günstiger sind, hängt vom konkreten Gebäude und Programm ab.
Werden neue Fenster durch das Gebäudeprogramm gefördert?
Der reine Fensterersatz gehört im regulären Gebäudeprogramm nicht zur Einzelmassnahme für die Wärmedämmung von Dach, Fassade, Wand und Boden. Daraus folgt aber nicht, dass Fenster in jedem Sanierungspaket von der Förderung ausgeschlossen sind.
Auch der Bonus Gebäudehülleneffizienz kann für eine umfassende Sanierung relevant sein. Der Bund nennt mehrere mögliche Nachweise, darunter einen hohen Dämmanteil an Fassade und Dach oder eine bestimmte GEAK-Klasse. Welche Variante anerkannt wird und wie bereits gedämmte Bauteile behandelt werden, bestimmt der Kanton.
Wer Fenster ersetzen will, sollte deshalb Dach, Fassade, Lüftung und Feuchteschutz mitbetrachten.
Wie läuft ein Fördergesuch ab?
Die offizielle Übersicht zum Gebäudeprogramm empfiehlt, zuerst die kantonale Beratungsstelle zu kontaktieren, ein Sanierungskonzept zu erstellen und anschliessend die Förderung vor Baubeginn zu beantragen.
- Förderbedingungen prüfen. Entscheidend ist der Kanton, in dem das Gebäude steht. Prüfen Sie die aktuell gültige Fördermassnahme, den finanziellen Rahmen und die verlangten Nachweise.
- Projekt und Unterlagen vorbereiten. Dazu gehören je nach Massnahme Offerten, Pläne, Flächen- und U-Wert-Nachweise sowie technische Daten. Bei grösseren Dämmprojekten oder bestimmten Fördervarianten kann ein GEAK Plus erforderlich sein.
- Gesuch vollständig einreichen. Klären Sie vorher, was Ihr Kanton als Baubeginn wertet. Bei Erdsonden kann bereits die Bohrung entscheidend sein. Auch ein vorgezogener Rückbau sollte mit der Förderstelle abgestimmt werden.
- Zulässigen Baustart bestätigen lassen. Je nach Programm ist die Eingangsbestätigung oder die Förderzusage abzuwarten. Aus einer eingereichten Anfrage allein lässt sich noch keine verbindliche Zusage ableiten.
- Projekt fristgerecht umsetzen. Die Umsetzungsfrist steht in der Zusicherung. Änderungen an Fläche, Leistung oder Technik müssen mit der Förderstelle geklärt werden.
- Abschluss und Auszahlung beantragen. Reichen Sie Rechnungen und die geforderten Ausführungsnachweise ein. Die Auszahlung erfolgt nach der Prüfung. Bearbeitungs- und Zahlungsfristen sind kantonal unterschiedlich.
Die häufigsten Stolperfallen beim Fördergesuch
- Zu später Antrag. Wer vor dem zulässigen Zeitpunkt beginnt, riskiert die Förderung.
- Unvollständige Nachweise. Fehlende Pläne, Offerten oder technische Angaben können die Behandlung verzögern oder dazu führen, dass das Gesuch nicht berücksichtigt wird.
- Technische Anforderungen verfehlt. Die gewählte Anlage oder Dämmung muss die Bedingungen der betreffenden Massnahme erfüllen.
- Mindestbeitrag oder Budget nicht berücksichtigt. Nicht jede kleine Massnahme erreicht die Förderschwelle; Beiträge hängen zudem von den verfügbaren Mitteln ab.
- Projekt nachträglich geändert. Eine grössere Fläche oder eine andere Anlage führt nicht automatisch zu einem höheren Beitrag.
Was lässt sich kombinieren?
Dämmung und Heizungsersatz können am selben Haus gefördert werden. Für zusätzliche Beiträge von Gemeinde oder Energieversorger müssen jedoch die Kumulationsregeln und allfällige Obergrenzen geprüft werden. Eine uneingeschränkte Kombinierbarkeit aller Programme gibt es nicht.
Energiesparende Investitionen an bestehenden Gebäuden können nach den heute geltenden Regeln steuerlich abzugsfähig sein. Abziehbar ist nur der selbst getragene, anerkannte Kostenanteil nach Abzug der Förderbeiträge.
Der Bundesrat hat den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Dann entfallen die Energiespar- und Umweltschutzabzüge bei der direkten Bundessteuer. Die Kantone können entsprechende Abzüge befristet weiterführen.
Weitere Informationen finden Sie zu Wärmepumpen und Steuerabzug sowie zum Wegfall des Eigenmietwerts.
Zahlen und Wirkung des Gebäudeprogramms
Der Jahresbericht 2025 unterscheidet zwischen ausbezahlten Beiträgen und neu zugesagten Mitteln.
Die Wirkungswerte beruhen auf der Berechnungsmethode des Programms. Sie sind keine Messung der Einsparung eines einzelnen Hauses. Welches Projekt bei Ihnen den grössten Nutzen bringt, muss anhand Ihres Gebäudes beurteilt werden.
In welcher Reihenfolge sanieren?
Planen Sie Gebäudehülle und Heizung zusammen. Eine bessere Dämmung senkt die Heizlast und kann eine kleinere Wärmepumpe ermöglichen. Eine Gebäudeanalyse zeigt, welche Arbeiten dringlich sind und welche sich sinnvoll bündeln lassen.
- Verbrauch, Zustand und geplante Nutzung erfassen.
- Sanierungsvarianten und Förderung prüfen.
- Gebäudehülle und Wärmeverteilung verbessern, wo dies sinnvoll ist.
- Wärmeerzeuger auf den abgestimmten Wärmebedarf auslegen.
Steht die alte Heizung kurz vor dem Ausfall, kann der Heizungsersatz zuerst erfolgen. Die Anlage muss dann auch den Bedarf bis zu einer späteren Dämmung decken können. Die Fachplanung sollte beide Zustände berücksichtigen.
Wenn unsere Kunden vom Gebäudeprogramm profitieren
Heizungsmacher unterstützt Sie im Rahmen des vereinbarten Komplettangebots auch bei der Beantragung von Fördergeldern. Welche Leistungen eingeschlossen sind, wird für Ihr Projekt festgehalten.
Einblicke in umgesetzte Heizungsprojekte geben unsere Referenzen:



Für die erste Einschätzung Ihres Hauses nutzen Sie unseren Wärmepumpen-Check.
















































